
Vorsorgen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
exklusiv für Medizinstudierende und Assistenzärzt*innen
100 % Rente – schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Sofortschutz direkt ab Antragseingang
weltweiter Versicherungsschutz
Sofortschutz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Direkt für den Ernstfall abgesichert und ohne versteckte Kosten: Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für Ihre Versicherung bei Berufsausfall.
Medizinstudent*innen
100 % Rente – schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Sofortschutz schon ab Antragseingang
weltweiter Versicherungsschutz
Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
Infektionsschutzgesetzklausel durch das Unternehmen, das sie 2003 erfunden und eingeführt hat
Weitergabe von persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten an den Versicherer erst nach erfolgreicher Vorprüfung und Drücken des Abschluss-Buttons
nachweislich schnelle, faire und unkomplizierte Schadenregulierung, initiiert durch den Schaden-Button; durchgeführt von echten Expert*innen
nachweislich Top-Bedingungen
niedrige Anfangsbeiträge für Studierende möglich
diverse wichtige Sonderbedingungen für Jungmediziner*innen, wie z. B. eine finanzielle Soforthilfe, da i. d. R. noch keine hohen Rücklagen vorhanden sein dürften
Assistenzärzt*innen
100 % Rente – schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Sofortschutz schon ab Antragseingang
weltweiter Versicherungsschutz
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Infektionsschutzgesetzklausel durch das Unternehmen, das sie 2003 erfunden und eingeführt hat
Weitergabe von persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten an den Versicherer erst nach erfolgreicher Vorprüfung und Drücken des Abschluss-Buttons
nachweislich schnelle, faire und unkomplizierte Schadenregulierung, initiiert durch den Schaden-Button; durchgeführt von echten Expert*innen
nachweislich Top-Bedingungen
diverse wichtige Sonderbedingungen für Jungmediziner*innen
In Zusammenarbeit mit
Fragen und Antworten
Egal, wie der Schadenfall eintritt, der Ablauf ist immer derselbe. Eine Berufsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung hervorgerufen werden. Sobald mindestens 50 % Berufsunfähigkeit vorliegen, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. Ob die 50 % erreicht werden, wird gutachterärztlich festgestellt. Doch wie funktioniert das in der Praxis und was passiert im Schadenfall?
Hierfür haben wir unseren Schaden-Button. Diesen betätigen Sie und innerhalb von regelmäßig weniger als 72 Stunden nimmt ein*e persönliche*r Ansprechpartner*in mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie wissen, wie es nun weitergeht. Da Sie im Schadenfall mit hoher Wahrscheinlichkeit in ärztlicher Behandlung sind, wird Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin Ihnen alle Unterlagen liefern können, die Sie benötigen. Natürlich stehen Ihnen auch die anderen Kontaktmöglichkeiten (Anruf/Rückruf/E-Mail) zur Verfügung.
Wir bieten die Möglichkeit, den Beitrag für die Berufsunfähigkeit in den ersten Jahren zu reduzieren.
Auch wenn ein konstanter Beitrag am Ende etwas günstiger ist, empfehlen wir auch den niedrigeren Beitrag zu Beginn. So sind Sie von Anfang an geschützt, auch wenn zu Beginn der Karriere nur wenig Geld selbst für die wichtigsten Versicherungen übrig ist.
Ja, wenn die Infektion zum Ausbruch der Krankheit führt und zu einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift auch, wenn durch die Infektion ein Berufsverbot wegen Patient*innen-Gefährdung ausgesprochen wird.
Studierende der Medizin sind standardmäßig nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert. Daher ist ein privater Schutz wie die Berufsunfähigkeitsversicherung von Funk EXPERTS sehr wichtig.